Psychotherapie für Soldat:innen der Bundeswehr

Online-Therapie im Rahmen von Heilfürsorge

Therapie Soldat:innen online

Du suchst psychotherapeutische Unterstützung über Heilfürsorge bzw. die Bundeswehr? Ich bin approbierte Psychotherapeutin. Im Rahmen meiner Privatpraxis für Psychotherapie biete ich deutschlandweit Online-Therapie für Soldat:innen der Bundeswehr an.

Hier findest du die wichtigsten Infos wie Psychotherapie im Rahmen der Heilfürsorge grundsätzlich abläuft, welche organisatorischen Schritte vor dem Start wichtig sind und worauf es bei der Kostenübernahme ankommt.

Typische Belastungen von Soldat:innen

Der Dienst in der Bundeswehr bringt besondere Anforderungen mit sich – körperlich wie psychisch. Manche Belastungen entstehen akut, andere schleichen sich über Jahre ein.

Häufige Themen, mit denen Soldat:innen zu mir kommen:

  • Druck und Erschöpfung – hohe Leistungsanforderungen, Hierarchiedruck, wenig Raum für eigene Bedürfnisse
  • Trauma und PTBS – Belastungsreaktionen nach traumatischen Erlebnissen im Dienst oder Einsatz: anhaltende Bilder, Albträume, Schreckhaftigkeit, inneres Taubheitsgefühl oder emotionaler Rückzug
  • Anpassungsstörungen – Schwierigkeiten nach Rückkehr aus dem Einsatz oder nach Versetzungen
  • Depression und Antriebslosigkeit – oft erst spät erkannt, weil viele Soldat:innen nach außen weiter funktionieren, während sie sich innerlich zunehmend erschöpft und leer fühlen
  • Schlafprobleme und innere Unruhe – häufige Begleiter von chronischem Stress und belastenden Erfahrungen
  • Vereinbarkeit von Dienst und Familie – Belastungen durch Abwesenheit, Pendeln, wenig gemeinsame Zeit

Heilfürsorge und Kostenübernahme

Für Soldat:innen der Bundeswehr ist Psychotherapie grundsätzlich auch in psychotherapeutischen Privatpraxen möglich. Dafür geht der Weg in der Regel über den Truppenarzt. Denn du brauchst eine Kostenübernahmeerklärung (üblicherweise der Sanitätsvordruck San/Bw/0218) für die ersten 5 Sitzungen – die sogenannten probatorischen Sitzungen.

Wenn sich in diesen Anfangssitzungen zeigt, dass eine Psychotherapie sinnvoll ist, kann auf dieser Grundlage die weitere Behandlung beantragt werden.

So läuft der Start ab

1. Du nimmst Kontakt zu mir auf
Du schilderst mir kurz dein Anliegen, und wir klären gemeinsam, ob mein Angebot grundsätzlich zu deiner Situation passt.

2. Wir besprechen die organisatorischen Voraussetzungen
Wir klären gemeinsam, welche Unterlagen du für die Kostenübernahme brauchst.

3. Du klärst die Überweisung und die Kostenübernahme
Du besorgst dir eine Kostenübernahmeerklärung für die ersten 5 Sitzungen (probatorische Sitzungen).

4. Wir starten mit den ersten Sitzungen
In den ersten Sitzungen lernen wir uns kennen, machen uns ein fundiertes Bild deiner Situation und prüfen gemeinsam, welche Ziele und Lösungsansätze für dich sinnvoll sind.

5. Wenn es passt, beginnt die eigentliche Therapie
Wenn die organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind und wir beide merken, dass die Zusammenarbeit gut passt, beginnt die eigentliche Therapie. Dabei arbeiten wir online Schritt für Schritt an deinen Zielen und passen das Vorgehen immer wieder an deine Situation an.

Warum Online-Therapie sinnvoll sein kann

Online-Therapie kann für Soldat:innen besonders sinnvoll sein: Versetzungen und unregelmäßige Dienstzeiten machen feste Praxistermine oft schwer planbar. Online bleibst du ortsunabhängig in Therapie – egal an welchem Standort du gerade stationiert bist. Außerdem bietet Online-Therapie mehr Diskretion: Kein Kollege sieht dich in einem Wartezimmer sitzen.

Die Studienlage zeigt, dass Online-Therapie ebenso wirksam ist wie Psychotherapie vor Ort.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach GOP/GOÄ im Rahmen der geltenden Regelungen. Meine Rechnungen richte ich an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Welche Unterlagen oder Schritte in deinem Fall konkret notwendig sind, hängt vom Einzelfall ab. Das lässt sich im Vorfeld meist gut klären.

Häufige Fragen

Grundsätzlich ja. Ob dieses Format in deinem Fall passt und wie der organisatorische Ablauf aussieht, klären wir gemeinsam vorab.

Ja – ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) und bin auf deiner Seite. Dein Vorgesetzter erfährt nichts von der Therapie.

Wenn wir uns nach den fünf probatorischen Sitzungen gemeinsam für die Beantragung einer Therapie entscheiden, ist für die weitere Kostenübernahme eine Schweigepflichtentbindung notwendig – gegenüber dem Truppenarzt bzw. Sanitätsdienst und dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw). Diese Entbindung ist auf einen eng begrenzten Rahmen beschränkt.

Was weitergegeben wird:

  • Diagnose, Behandlungsindikation und Therapieverfahren
  • Beantragter Stundenumfang und Behandlungszeitraum
  • Prognose bzw. Behandlungsfortschritt

Was nicht weitergegeben wird:

  • Inhalte einzelner Sitzungen
  • Biografische Details, Anamnese oder intime Lebensumstände
  • Therapieprotokolle oder Dokumentation

Die Entbindung kannst du jederzeit schriftlich widerrufen.

Ja, der Weg über den Truppenarzt ist bei der Abrechnung über Heilfürsorge in der Regel notwendig. Er stellt die Kostenübernahmeerklärung für die probatorischen Sitzungen aus, ohne die eine Therapie im Rahmen der Heilfürsorge nicht beginnen kann.

Wenn du möchtest, dass die Therapie gar nicht über die Bundeswehr läuft, besteht die Möglichkeit, als Selbstzahler:in zu kommen – dann bleibt die Therapie vollständig privat und es sind keine Unterlagen über den Dienstweg notwendig.

Im Rahmen der Probatorik treffen wir uns nach Möglichkeit einmal vor Ort in Schwerin. Falls dies nicht möglich sein sollte, finden wir alternative Lösungen. Ausschließlich Therapie vor Ort biete ich nicht an.

Dabei handelt es sich um die Kostenübernahmeerklärung für die probatorischen Sitzungen (die ersten 5 Sitzungen).

Wende dich dafür bitte an einen Truppenarzt. Den genauen Ablauf findest du weiter oben unter ‚So läuft der Start ab‘.

Du möchtest klären, ob mein Online-Angebot für dich passt?

Dann melde dich jetzt einfach bei mir.